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   OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21   

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https://dejure.org/2021,44128
OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21 (https://dejure.org/2021,44128)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.10.2021 - 3 M 134/21 (https://dejure.org/2021,44128)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Oktober 2021 - 3 M 134/21 (https://dejure.org/2021,44128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 19 Abs 4 GG, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über einen Masern(impf)schutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Masernschutzimpfung; Impfpflicht; Nachweis; Immunität; elterliche Sorge; Minderjähriger; besonderes Vollzugsinteresse; Antragsbefugnis; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über einen Masern(impf)schutz

  • rechtsportal.de

    Masernschutzimpfung; Impfpflicht; Nachweis; Immunität; elterliche Sorge; Minderjähriger; besonderes Vollzugsinteresse; Antragsbefugnis; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Aufforderung zur Vorlage eines Nachweises über einen Masern(impf)schutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 107
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 11.05.2020 - 1 BvR 469/20

    Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung, nach welcher die Regelungen vorläufig - mit Wirkung für die Allgemeinheit - nicht in Kraft treten würden, abgelehnt (vgl. Beschluss vom 11. Mai 2020 - 1 BvR 469/20 u.a. - juris).

    Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Mai 2020 (- 1 BvR 469/20 u.a. -, a.a.O.) lässt sich keine andere rechtliche Bewertung herleiten.

  • OVG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Bs 207/20

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Es müssen (weitere) besondere Umstände vorliegen, die eine sofortige Vollziehung des Verwaltungsaktes schon vor dem bestands- oder rechtskräftigen Abschluss der Hauptsache rechtfertigen (vgl. HambOVG, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 2 Bs 207/20 - juris Rn. 12).

    Hierfür müssten hinreichend konkrete Anhaltspunkte für ausreichend gewichtige Verstöße gegen die derzeit geltenden Regelungen des IfSG innerhalb eines definierbaren Zeitraums vorliegen (vgl. zur Vorbildwirkung illegal errichteter baulicher Anlagen HambOVG, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 2 Bs 207/20 - juris Rn. 16 m.w.N.).

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Eine nur entfernt gegebene theoretische Möglichkeit, dass der Beschwerdeschriftsatz von einem hierzu nicht befugten Dritten stammt, genügt in Anbetracht der aufgezeigten Umstände nicht, um an der Urheberschaft und am Willen des Prozessbevollmächtigten, die Beschwerdeschrift mit verbindlicher Wirkung in den Rechtsverkehr zu bringen, zu zweifeln (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 15.07.1998 - 1 B 75.98

    Verbot der "Nationalen Liste" bestandskräftig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Abweichend von der Grundregel des § 39 Abs. 1 GKG ist bei der subjektiven Antragshäufung von der Addition der Einzelstreitwerte abzusehen, wenn die Anträge keinen selbstständigen wirtschaftlichen Wert oder materiellen Gehalt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 B 75.98 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. Januar 1991 - 1 B 95.90 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 28.01.1991 - 1 B 95.90

    Wert des Streitgegenstandes - Befristung der Wirkung der Ausweisung - Eheführung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Abweichend von der Grundregel des § 39 Abs. 1 GKG ist bei der subjektiven Antragshäufung von der Addition der Einzelstreitwerte abzusehen, wenn die Anträge keinen selbstständigen wirtschaftlichen Wert oder materiellen Gehalt haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1998 - 1 B 75.98 - juris Rn. 9; Beschluss vom 28. Januar 1991 - 1 B 95.90 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 11 CE 09.3150

    "Schriftlichkeit" der Einlegung einer Beschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Dies und nicht zuletzt der Umstand, dass der Schriftsatz dem Verwaltungsgericht vorab per Fax am letzten Tag der Beschwerdefrist von der Faxnummer aus übersandt worden ist, die im Briefkopf des Schreibens als Nummer des Kanzleifaxes genannt ist, spricht deutlich dafür, dass das Schreiben zur Fristwahrung und damit mit dem erforderlichen Rechtsverkehrswillen des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerinnen zu 2. und 3. versandt worden ist (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 22. März 2010 - 11 CE 09.3150 - juris Rn. 21).
  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Entscheidungen über die Durchführung von Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten sind zwar Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind im Sinne des § 1628 BGB und können daher nicht einseitig von einem sorgeberechtigten Elternteil gegen den Willen des anderen sorgeberechtigten Elternteils getroffen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2017 - XII ZB 157/16 - juris).
  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Diese Möglichkeit ist dann auszuschließen, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Antragstellers verletzt sein können (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 36.13 - juris Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Ist der Antragsteller nicht (unmittelbarer) Adressat des angegriffenen Verwaltungsakts, muss er sein Antragsbegehren auf öffentlich-rechtliche Normen stützen können, die zumindest auch seine Individualinteressen zu schützen bestimmt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8.01 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2021 - 3 M 134/21
    Der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2011 - 2 BvR 1392/10 - juris Rn. 16 m.w.N.; Beschluss vom 29. Januar 2020 - 2 BvR 690/19 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 29.01.2020 - 2 BvR 690/19

    Fehlende gewichtende Gesamtbewertung der Lebensumstände einer "faktischen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - 2 M 89/15

    Drittanfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

  • VGH Bayern, 28.08.2020 - 12 CS 20.1750

    Erfolgreiche Beschwerde in einem verpackungsrechtlichen Eilverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2020 - 3 M 216/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines angeforderten

  • OVG Niedersachsen, 05.02.2021 - 10 ME 290/20

    Beanstandung, kommunalrechtliche; Kommunalaufsicht; Kreisausschuss; Kreistag;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.03.2021 - 3 M 224/20

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift - Zuordnung zum Absender; Anordnung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2011 - 1 M 148/11

    Unzulässigkeit von Antragsänderung und bloß hilfsweiser

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2022 - 3 MB 1/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer stiftungsaufsichtlichen Maßnahme im

    Die erforderliche Antragsbefugnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO, der auf die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen Verwaltungsakt gerichtet ist, ist demzufolge, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur dann gegeben, wenn der Antragsteller geltend macht, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein (OVG Magdeburg, Beschl. v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 -, juris Rn. 28).
  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01884

    Eilantrag gegen behördliche Aufforderung zum Nachweis der Masern-Impfung

    Dieser wird es im Regelfall auch ohne Schwierigkeiten möglich sein, gegenüber beiden Sorgeberechtigten eine Anordnung zur Einhaltung der sie treffenden Pflicht im Hinblick auf den Masernschutz ihres minderjährigen Kindes zu erlassen (siehe zum Ganzen: OVG LSA, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris Rn. 12).

    Andernfalls besteht ein rechtliches Vollzugshindernis (OVG LSA, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris Rn. 12).

  • VG Ansbach, 05.11.2021 - AN 18 S 21.01891

    Vollstreckung der Pflicht zur Masernschutzimpfung

    Dieser wird es im Regelfall auch ohne Schwierigkeiten möglich sein, gegenüber beiden Sorgeberechtigten eine Anordnung zur Einhaltung der sie treffenden Pflicht im Hinblick auf den Masernschutz ihres minderjährigen Kindes zu erlassen (siehe zum Ganzen: OVG LSA, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris Rn. 12).

    Andernfalls besteht ein rechtliches Vollzugshindernis (OVG LSA, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris Rn. 12).

  • VG München, 01.08.2023 - M 26a S 23.2699

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Anforderung eines Masernschutznachweises und die

    Nach dem Beschluss OVG Magdeburg vom 21. Oktober 2021 (3 M 134/21) bestehe wegen der immer denkbaren gesundheitlichen Folgen und Irreversibilität des Eingriffs regelmäßig ein überwiegendes Interesse an der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage.
  • VG Schwerin, 22.02.2024 - 3 B 2192/23

    Zwangsgeldbewehrte Aufforderung von Eltern eines Schülers zur Vorlage eines

    bb des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454) ausdrücklich an (diesbezüglich ist daher der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt - OVG LSA - vom 20. Oktober 2021 - 3 M 134/21 -, Landes- und Kommunalverwaltung 2021, S. 520 [523], überholt).
  • VGH Bayern, 29.12.2021 - 20 CE 21.2778

    Zur Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages zur Klärung der Nachweispflicht

    Es hat weder die sofortige Vollziehbarkeit der Nachweispflicht angeordnet noch Mittel des Verwaltungszwangs angedroht (BayVGH, B.v. 7.7.2021 - 25 CS 21.1651 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B.v. 21.10.2021 - 3 M 134/21 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2022 - 3 M 9/22

    Nichtanerkennung eines in Frankreich umgetauschten tschechischen Führerscheins

    Dies gilt selbst bei offensichtlicher Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache (vgl. zum Vorstehenden Beschluss des Senates vom 21. Oktober 2021 - 3 M 134/21 - juris Rn. 19 m.w.N.).
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